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Am 20.01.2022 wurde ein Urteil gefällt, das künftig Webseitenbetreibern Arbeit beschert: Die Nutzung von Schriftarten per CDN insbesondere Google-Fonts ist nicht mit der DSGVO vereinbar. So entschied das Landesgericht München am 20.01.2022.Aktenzeichen: 3 O 17493/20Download des Urteils als PDF Nun ist einer der Lösungswege, einem ähnlichen Urteil zu entgehen, die Fonts selber zu hosten. 1….