
In einem Eilverfahren entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass die staatliche Hochschule RheinMain nicht länger den Dienst ‚Cookiebot‚ einbinden darf. Das Gericht entschied, dass der Cookiebot der Firma Akamai zu einer nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unzulässigen Übermittlung (A. 6 L 738/21.WI) führe, da sich die Konzernzentrale im US-Bundesstaat Massachusetts befindet. Akamai unterliegt dem Cloud Act, das…