Am 20.01.2022 wurde ein Urteil gefällt, das künftig Webseitenbetreibern Arbeit beschert:
Die Nutzung von Schriftarten per CDN insbesondere Google-Fonts ist nicht mit der DSGVO vereinbar.
So entschied das Landesgericht München am 20.01.2022.
Aktenzeichen: 3 O 17493/20
Download des Urteils als PDF
Nun ist einer der Lösungswege, einem ähnlichen Urteil zu entgehen, die Fonts selber zu hosten.
1. Ermitteln, welche Google-Fonts genutzt werden:
Im ersten Schritt muss bestimmt werden, welche Verweise zu Google-Fonts bestehen. Dies kann im Wesentlichen auf 3 Weisen erfolgen:
• Im HTML-Quelltext
• In einer CSS-Anweisung
• In Javascript
Da es recht aufwendig ist herauszufinden welche Schriftarten Sie auf Ihrer Webseite von Google wann und wo beziehen und das Einbinden einem allgemeinen Standard folgt, können Sie Ihre Webseite aufrufen, die Entwicklerkonsole mit F12 öffnen und dort herausfinden, ob Sie Google-Fonts benutzen.
2. Herunterladen der Fonts
Laden Sie die CSS-Dateien und die darin eingetragenen Font-Dateien herunter und speichern Sie diese in Ihrem Webspace ab, so dass Sie diese wiederfinden.
3. Abändern der Verweise in HTML und CSS
Da Sie die Dateien nun lokal auf Ihrem Webspace gespeichert haben, müssen Sie in den HTML-Dateien Ihrer Webseite noch die Einbindungen ändern, so dass diese auf Ihren lokalen Webspace führen und nicht mehr zu Google. Angenommen, Sie haben die heruntergeladenen Dateien im Wurzelverzeichnis Ihrer Webseite im Unterordner „schriftarten“:
Und das wars auch schon. Nun können Sie im Browser sehen, dass die Dateien von Ihrem Webspace aus geladen werden und nicht mehr von Google.
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TLDR:
- Ermitteln der genutzten Google-Fonts beispielsweise über die Konsole (F12) -> Quellcode/Netzwerkanalyse
- Herunterladen der jeweiligen Fonts durch Aufruf des fonts.googleapis.com/fonts.gstatic.com-Link und abspeichern der „Seite“.
- Abspeichern der Fonts auf dem lokalen Webspace.
- Abändern der Verweise auf die lokal abgespeicherten Dateien anstatt auf den externen Link.