Möglichkeiten der BAFA-Förderung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kurz BAFA unterstützt kleine und mittelgroße Betriebe in dem es Unternehmensberatungen bezuschusst. Dieses Programm nennt sich „Förderung unternehmerischen Know-hows“.

Für wen ist die BAFA-Förderung gedacht?

Die Förderung richtet sich an Jungunternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind und Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung, sowie an Unternehmen in Schwierigkeiten. Das Unternehmen muss seinen Sitz in Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

Was fördert die BAFA?

Gefördert werden allgemeine Beratungen im wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Zusätzlich werden spezielle Beratungen gefördert wie Beratung von Unternehmen, die von Frauen, Migrantinnen/ Migranten oder Unternehmer/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden, betriebliche Integration, Arbeitsgestaltung und Fachkräftegewinnung bis hin zur Beratung im Thema Nachhaltigkeit und Umweltschutz.

Bei Unternehmen in Schwierigkeiten wird im ersten Schritt eine Beratung zur Unternehmenssicherung gefördert für die Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich kann eine weitere allgemeine Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen aus Schritt eins gefördert werden.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung?

Die Höhe des Beratungszuschusses hängt von den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) und vom Standort des Unternehmens ab.

Übersicht BAFA-Förderung
Übersicht BAFA-Förderung

Bei Unternehmen in Schwierigkeiten werden 90% der Beratungskosten übernommen, unabhängig vom Standort oder dem Alter des Unternehmens.

Welche Unternehmen sind von der BAFA-Förderung ausgeschlossen?

Von der Förderung ausgeschlossen sind freie Berufe mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Beratung z.B. Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung, Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare. Ebenso gemeinnützige Organisationen, religiöse Vereinigungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Auch Unternehmen, die bereits in einem Insolvenzverfahren stehen, können nicht mehr gefördert werden.

Die Antragstellung

Der Antrag auf Förderung einer Unternehmensberatung wird online gestellt, auf der Antragsplattform der BAFA. Nach Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie innerhalb weniger Tage das Ergebnis. Wird die Förderung bewilligt, können Sie mit Ihrem Berater einen Beratervertrag abschließen und mit der Unternehmensberatung beginnen.
Wichtig ist, dass Sie im Vorfeld bereits den richtigen Berater für Ihr Unternehmen gefunden haben. Er muss bei der BAFA gelistet sein wird Sie bei der Antragstellung unterstützen.

Sie sind interessiert an einer Unternehmensberatung, haben noch Fragen rund um das BAFA-Förderprogramm oder möchten wissen ob Ihr Unternehmen förderfähig ist? Dann vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch mit unserem BAFA-Berater. Wir freuen uns auf Sie!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert