Cookie-Banner nach deutscher Rechtsprechung sind durch das aktuelle Urteil des EuGH vom 01.10.2019 unzulässig. Es gilt: Websites dürfen nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Nutzer Cookies speichern. Punkt.
Das gilt auch, wenn eine Website ohne Cookies nicht (vollumfänglich) genutzt werden kann. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Onlineshop handelt, der ohne den Einsatz von Cookies nicht (sicher) betrieben werden kann, oder um Cookies, die nur für die Steuerung einzelner Funktionen im Verlauf eines Website-Besuchs verwendet werden.
Herausgefordert ist daher jeder Website-Anbieter. Websites setzen Cookies verschieden und zu unterschiedlichen Zwecken ein. Eine „1-Klick“-Lösung gibt es daher nicht. Handeln Sie frühzeitig, um teuren Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen! Gerne evaluieren wir den Cookie-Einsatz auf Ihrer Website und erarbeiten für Sie eine Lösung. Kontaktieren Sie uns jetzt!
Weitere Informationen finden Sie z.B. online unter heise.de – „EuGH: Keine Cookies ohne Zustimmung“