SEPA-Umstellung im Onlinehandel

Wir nehmen an, dass die Vorbereitung oder Umstellung Ihrer internen Prozesse bereits in Gang ist. Heute möchten wir Sie daran erinnern, dass die Einführung des SEPA-Verfahrens auch Anpassungen am Bezahlvorgang Ihrer Onlinepräsenz hat.

Damit Sie die Erteilung der Einzugsermächtigung ab dem Stichtag weiterhin online anbieten können, müssen Formulare zur Erfassung der Kontodaten den neuen Anforderungen angepasst werden.

Konkret müssen nach unserem Kenntnisstand die folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Abfrage der IBAN.
  • Alternativ ist bis Februar 2016 die Abfrage der bisherigen KTO-Nr. und BLZ durch das Formular und die Berechnung der IBAN anhand des durch die Sparkassen publizierten Algorithmus möglich.
  • Abfrage der BIC bis Februar 2016 bei grenzüberschreitenden Zahlungen. Soll auf die Abfrage der BIC verzichtet werden, darf das Lastschriftverfahren nur inländischen Kunden angeboten werden.
  • Abbildung Ihrer Gläubiger-ID auf der Seite zur Eingabe der Kontoverbindung. (Wie die formalen Rahmenbedingungen für eine rechtssichere Abbildung der Gläubiger-ID aussehen, ist uns zum aktuellen Zeitpunkt leider noch nicht bekannt.)
  • Auf die Vorlage einer physikalischen Unterschrift bei der Erteilung der Einzugsermächtigung verzichtet die Deutsche Kreditwirtschaft voraussichtlich vor dem Hintergrund der technischen Nicht-Machbarkeit in Onlinehandel. (http://www.cfoworld.de/deutsche-kreditwirtschaft-gibt-nach)

Damit Sie zum Stichtag vorbereitet sind, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit Ihrer Dienstleister in Verbindung, um die notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten.

Als Internetagentur  bieten wir Ihnen selbstverständlich gerne unsere Hilfe  bei der Vorbereitung Ihrer Online-Präsenz für SEPA an!

E-Mail: info@artif.com
Tel: 07071 – 704810

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser E-Mail nicht um eine Rechtsberatung handelt. Da wir keine Juristen sind, dürfen Ihnen eine Rechtsberatung nicht zukommen lassen. Wir möchten Sie aber frühzeitig für das Thema sensibilisieren und nach unseren Möglichkeiten detailliert informieren, damit der Übergang auf das SEPA-Verfahren für Sie möglichst reibungslos verläuft. Gerne konzipieren wir die SEPA-Umstellung Ihrer Onlinepräsenz in Ihrem Auftrag auch in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt.

Weiterführende Informationen zum Thema SEPA finden Sie u.a. auf der Website der Sparkasse Tübingen: „Können Sie schon SEPA?

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