Das Beratungsförderprogramm wird ab dem 1. Januar 2023 mit einer neuen Richtlinie fortgeführt.
Das neue Förderprogramm ‚Förderung von Unternehmensberatung für KMU‘ – wichtigste Neuerungen
Die maximalen Beratungskosten wurden angehoben auf 3.500€ für alle förderberechtigten Unternehmen.
- Zuschuss für neue Bundesländer, Region Lüneburg und Region Trier: Fördersatz bis zu 80% (2.800€) bei max. 3500€ Bemessungsgrundlage
- Zuschuss für alte Bundesländer, Land Berlin und Region Leipzig: Fördersatz bis zu 50% (1.700€) bei max. 3500€ Bemessungsgrundlage
Die Differenzierung nach Jung-, Bestands- und Unternehmen in Schwierigkeiten fällt weg.
Wer wird nach den neuen Richtlinien gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die der Definition von KMU entsprechen.
Mehr zum Förderprogramm ‚Förderung von Unternehmensberatung für KMU‘ erfahren Sie auf unserer Seite.
Gerne beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!
Erfahren Sie hier mehr über die Förderrichtlinien ab Januar 2023
(Bekanntmachung aus dem Bundesanzeiger)