Wer ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen?
BFSG und BITV 2.0 betreffen mehr Unternehmen als gedacht. Prüfen Sie, ob Sie handeln müssen.
👉 Hinweis: Unser Check ist eine erste Orientierung, keine rechtliche Garantie
Welche Sanktionen drohen bei Nicht-Compliance?
Schützen Sie Ihr Unternehmen vor finanziellen Risiken und empfindlichen Strafen durch Behörden.
Bis zu 100.000€ für schwerwiegende Verstöße
Klagen, Anwaltskosten und Schadensersatzforderungen
Stilllegung nicht-konformer digitaler Dienste
Imageverlust bei Kunden und Partnern
Barrierefreiheits Compliance Lösungen von artif
Von der ersten Prüfung bis zur vollständigen Umsetzung - wir begleiten Sie sicher
auf Ihrem Weg zur barrierefreien digitalen Lösung. Wenn Sie vom Gesetz
betroffen sind, sollten Sie keine Zeit verlieren.
kostenlose exemplarische Prüfung, ob Startseite oder Impressum bereits barrierefrei sind - inklusive Handlungsempfehlungen.
Umfassende technische Prüfung Ihrer Website nach WCAG 2.1 Standards. Detaillierter Report mit priorisierten Maßnahmen.
Technische Umsetzung aller identifizierten Verbesserungspotenziale. Wir gestalten Ihre Website vollständig BFSG-konform.
Bonus Mit der Barrierefreiheit auch
SEO-Ergebnisse verbessern
Eine barrierefreie Website verbessert nicht nur die Usability und Compliance, sondern auch Ihr Google-Ranking und die Lesbarkeit Ihrer Instanz durch eine KI erheblich.
sauberer Code und Struktur fördern die Lesbarkeit für Suchmaschinen und KI
verbesserte Performance dank optimierter Bilder und schlankerem Code
15% mehr potenzielle Kunden durch bessere Zugänglichkeit
bessere mobile Nutzererfahrung steigert die Conversion-Rate
Warum artif Ihr kompetenter Partner
für barrierefreie digitale Auftritte ist?
Seit über 10 Jahren entwickeln wir barrierefreie Weblösungen in Tübingen.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise.
Langjährige Expertise in barrierefreier Webentwicklung
Offizielle Zertifizierung nach deutschen & internationalen Standards
In verschiedenen Branchen
Kurze Wege, schnelle Kommunikation
Lösungen nach aktuellsten gesetzlichen Vorgaben
Wir berücksichtigen künftige Änderungen

artif - Ihre Agentur für barrierefreie Lösungen
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen rechtssicher, zukunftsfähig und inklusiv aufzustellen.
Unsere Leistungen:
- Analyse Ihrer bestehenden digitalen Angebote
- Beratung zur Umsetzung gesetzlicher Anforderungen
- Barrierefreie Web- und App-Entwicklung nach WCAG 2.1
- Schulung Ihrer Teams
- Nachhaltige Strategie für digitale Inklusion
Jetzt handeln statt später reagieren! Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit uns – gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen nicht nur gesetzeskonform, sondern auch inklusiv und modern aufgestellt ist.
Das BFSG ist ein deutsches Gesetz, das die EU-Richtlinie zum „European Accessibility Act“ umsetzt. Es verpflichtet bestimmte Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – also so, dass auch Menschen mit Behinderungen sie uneingeschränkt nutzen können.
Betroffene Unternehmen sind insbesondere:
1. Anbieter digitaler Dienstleistungen
Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher bereitstellen, z. B.:
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Online-Shops und Marktplätze
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Banken mit Online-Banking- oder Geldautomaten-Angeboten
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Versicherungen mit digitalen Kundenportalen
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Verkehrsunternehmen mit Ticketverkauf (z. B. Bahnen, Airlines, ÖPNV)
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Telekommunikationsanbieter
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Medienunternehmen (z. B. E-Book-Verlage, Streamingdienste)
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IT- und Softwarefirmen, wenn sie barrierepflichtige Produkte oder SaaS-Lösungen anbieten
2. Anbieter digitaler Produkte
Wenn Ihr Unternehmen digitale Produkte verkauft oder entwickelt, gilt das BFSG z. B. für:
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E-Book-Reader und zugehörige Software
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Geld- und Fahrkartenautomaten, Selbstbedienungsterminals
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Smartphones, Tablets und Computer, sofern für Endverbraucher
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Software, Apps und Betriebssysteme, die für den öffentlichen Einsatz bestimmt sind
3. Unternehmen mit Kundenservice-Kanälen
Wenn Sie folgende Kanäle zur Kundenkommunikation nutzen, müssen auch diese barrierefrei zugänglich sein:
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Service-Chats auf der Website
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Kundenhotlines (z. B. über Relay-Dienste)
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Kontaktformulare oder Supportportale
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Video-Ident-Verfahren oder Self-Service-Lösungen
Kleinstunternehmen sind ausgenommen, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
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Weniger als 10 Beschäftigte
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Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme unter 2 Mio. €
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Keine der betroffenen Produkte oder Dienstleistungen im Angebot (z. B. reiner Handwerksbetrieb ohne Webshop)
Aber Achtung: Auch wenn Sie rechtlich ausgenommen sind, kann Barrierefreiheit aus Marketing-, Usability- oder Reputationsgründen trotzdem sinnvoll sein.
Das Gesetz tritt zum 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum müssen betroffene Produkte und Dienstleistungen die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit erfüllen. Für bereits bestehende Produkte gelten in Einzelfällen Übergangsfristen – neue Angebote müssen ab diesem Datum vollständig barrierefrei sein.
Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Angebote für alle Nutzergruppen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Technisch basiert das z. B. auf den WCAG 2.1-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines), u. a. durch:
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Alternativtexte für Bilder
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Tastaturbedienbarkeit
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Klare Struktur und Sprache
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Kompatibilität mit Screenreadern
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Kontrastreiche Farbgestaltung
Bei Verstößen drohen Abmahnungen, Bußgelder bis zu 100.000 Euro sowie Reputationsschäden. Die Marktüberwachungsbehörden können zudem die Nutzung nicht-konformer Produkte oder Services untersagen. Unternehmen sollten das Gesetz daher ernst nehmen und rechtzeitig handeln.
Ja – sofern Ihre Website oder App öffentlich zugänglich ist und unter die betroffenen Angebote fällt, muss sie bis spätestens 2025 barrierefrei sein. Es gibt keine generelle Bestandsschutz-Regelung. Ein frühzeitiger Relaunch oder ein gezielter Umbau ist oft der effizienteste Weg zur Einhaltung der Anforderungen.
Barrierefreie Websites und Apps verbessern nicht nur die Usability, sondern auch die Reichweite, SEO, Conversion-Rate und Nutzerzufriedenheit. Sie sprechen neue Zielgruppen an – wie ältere Menschen, mobile Nutzer oder Personen mit temporären Einschränkungen – und stärken Ihre Marke als inklusiv und verantwortungsbewusst.
Die Kosten hängen vom aktuellen Stand Ihrer digitalen Angebote ab. Oft ist es günstiger, frühzeitig barrierefreie Standards zu integrieren, als später aufwendig nachzubessern. Wir bieten skalierbare Lösungen für jedes Budget – von Schnell-Checks über Audits bis zur kompletten barrierefreien Neuentwicklung.