Ab Juni 2025 gilt das BFSG – jetzt handeln!

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Wer ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen?

BFSG und BITV 2.0 betreffen mehr Unternehmen als gedacht. Prüfen Sie, ob Sie handeln müssen.
👉 Hinweis: Unser Check ist eine erste Orientierung, keine rechtliche Garantie

Welche Sanktionen drohen bei Nicht-Compliance?

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Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG ist ein deutsches Gesetz, das die EU-Richtlinie zum „European Accessibility Act“ umsetzt. Es verpflichtet bestimmte Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – also so, dass auch Menschen mit Behinderungen sie uneingeschränkt nutzen können.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Betroffene Unternehmen sind insbesondere:

1. Anbieter digitaler Dienstleistungen

Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher bereitstellen, z. B.:

  • Online-Shops und Marktplätze

  • Banken mit Online-Banking- oder Geldautomaten-Angeboten

  • Versicherungen mit digitalen Kundenportalen

  • Verkehrsunternehmen mit Ticketverkauf (z. B. Bahnen, Airlines, ÖPNV)

  • Telekommunikationsanbieter

  • Medienunternehmen (z. B. E-Book-Verlage, Streamingdienste)

  • IT- und Softwarefirmen, wenn sie barrierepflichtige Produkte oder SaaS-Lösungen anbieten

2. Anbieter digitaler Produkte

Wenn Ihr Unternehmen digitale Produkte verkauft oder entwickelt, gilt das BFSG z. B. für:

  • E-Book-Reader und zugehörige Software

  • Geld- und Fahrkartenautomaten, Selbstbedienungsterminals

  • Smartphones, Tablets und Computer, sofern für Endverbraucher

  • Software, Apps und Betriebssysteme, die für den öffentlichen Einsatz bestimmt sind

3. Unternehmen mit Kundenservice-Kanälen

Wenn Sie folgende Kanäle zur Kundenkommunikation nutzen, müssen auch diese barrierefrei zugänglich sein:

  • Service-Chats auf der Website

  • Kundenhotlines (z. B. über Relay-Dienste)

  • Kontaktformulare oder Supportportale

  • Video-Ident-Verfahren oder Self-Service-Lösungen

Ausnahmen: Wer ist nicht betroffen?

Kleinstunternehmen sind ausgenommen, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Weniger als 10 Beschäftigte

  • Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme unter 2 Mio. €

  • Keine der betroffenen Produkte oder Dienstleistungen im Angebot (z. B. reiner Handwerksbetrieb ohne Webshop)

Aber Achtung: Auch wenn Sie rechtlich ausgenommen sind, kann Barrierefreiheit aus Marketing-, Usability- oder Reputationsgründen trotzdem sinnvoll sein.

Ab wann gilt das BFSG?

Das Gesetz tritt zum 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum müssen betroffene Produkte und Dienstleistungen die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit erfüllen. Für bereits bestehende Produkte gelten in Einzelfällen Übergangsfristen – neue Angebote müssen ab diesem Datum vollständig barrierefrei sein.

Was genau bedeutet „barrierefrei“ im digitalen Kontext?

Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Angebote für alle Nutzergruppen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Technisch basiert das z. B. auf den WCAG 2.1-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines), u. a. durch:

  • Alternativtexte für Bilder

  • Tastaturbedienbarkeit

  • Klare Struktur und Sprache

  • Kompatibilität mit Screenreadern

  • Kontrastreiche Farbgestaltung

Welche Strafen drohen bei Nichtbeachtung des BFSG?

Bei Verstößen drohen Abmahnungen, Bußgelder bis zu 100.000 Euro sowie Reputationsschäden. Die Marktüberwachungsbehörden können zudem die Nutzung nicht-konformer Produkte oder Services untersagen. Unternehmen sollten das Gesetz daher ernst nehmen und rechtzeitig handeln.

Gilt das Gesetz auch für meine bestehende Website oder App?

Ja – sofern Ihre Website oder App öffentlich zugänglich ist und unter die betroffenen Angebote fällt, muss sie bis spätestens 2025 barrierefrei sein. Es gibt keine generelle Bestandsschutz-Regelung. Ein frühzeitiger Relaunch oder ein gezielter Umbau ist oft der effizienteste Weg zur Einhaltung der Anforderungen.

Warum lohnt sich Barrierefreiheit auch unabhängig vom Gesetz?

Barrierefreie Websites und Apps verbessern nicht nur die Usability, sondern auch die Reichweite, SEO, Conversion-Rate und Nutzerzufriedenheit. Sie sprechen neue Zielgruppen an – wie ältere Menschen, mobile Nutzer oder Personen mit temporären Einschränkungen – und stärken Ihre Marke als inklusiv und verantwortungsbewusst.

Was kostet es, digitale Barrierefreiheit umzusetzen?

Die Kosten hängen vom aktuellen Stand Ihrer digitalen Angebote ab. Oft ist es günstiger, frühzeitig barrierefreie Standards zu integrieren, als später aufwendig nachzubessern. Wir bieten skalierbare Lösungen für jedes Budget – von Schnell-Checks über Audits bis zur kompletten barrierefreien Neuentwicklung.