AGB Internetagentur artif in Tübingen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.Allgemeine Bestimmungen

  1. Die in diesen AGB zusammengefassten Bestimmungen gelten für alle artif GmbH & Co. KG angebotenen Dienstleistungen. artif GmbH & Co. KG erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit dem Zugriff auf einen der Rechner artif GmbH & Co. KG oder die erstmalige Inanspruchnahme von Dienstleistungen artif GmbH & Co. KG gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie die artif GmbH & Co. KG schriftlich bestätigt. Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte der  artif GmbH & Co. KG, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.
  3. Die artif GmbH & Co. KG ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist artif GmbH & Co. KG berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen

II.Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann die artif GmbH & Co. KG diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

III.Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich die artif GmbH & Co. KG Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die artif GmbH & Co. KG erteilt dazu dem Besteller ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit die artif GmbH & Co. KG das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von Abschnitt II annimmt, sind diese Unterlagen der artif GmbH & Co. KG unverzüglich zurückzusenden.

IV.Widerrufsrecht des Verbrauchers

Für Bestellungen, die in den Gültigkeitsbereich des Fernabsatzgesetzes fallen, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu nach Maßgabe nachfolgender Widerrufsbelehrung:

IV.1.Widerrufsrecht

Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
artif GmbH & Co. KG
Alexanderstraße 65
72072 Tübingen

IV.2.Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40,00 EUR beträgt, hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten. Nicht paketversandfähige Sachen werden abgeholt.

V.Preise

  1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch drei Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
  2. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
  3. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
  4. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter und / oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z. B. per ISDN).

 

VI.Zahlung

  1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
  2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
  3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  4. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
  5. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist artif GmbH & Co. KG berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zusätzlich zum Kaufpreis zu berechnen. Die Geltendmachung von weiterem Verzugsschaden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

VII.Lieferung

  1. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
  2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
  3. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
  4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Ge-walt berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls
  5. verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  6. Im kaufmännischem Verkehr steht dem Auftragnehmer an vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
  7. Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, dem Auftraggeber ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können dem Auftragnehmer auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, dem Auftraggeber ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transportes der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme-/ Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb des Auftragnehmers, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb des Auftragnehmers entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Anderenfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.

 

VIII.Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
  2. Die nachfolgende Regelung gilt nur im kaufmännischen Verkehr: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
  3. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

 

IX.Beanstandungen / Gewährleistungen

  1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
  2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
  3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
  4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
  5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.
  6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
  7. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
  8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.

 

X.Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet.
  2. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
  3. Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.

 

XI.Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

XII.Archivierung

Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert.Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

XIII.Periodische Arbeiten

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

XIV.Software

  1. Standardsoftware wird nach Produktbeschreibung verkauft, ohne dass damit die Zusicherung bestimmter Eigenschaften verbunden wäre.
  2. Bei der Erstellung von Individualsoftware bestimmt sich die geschuldete Leistung nach dem Pflichtenheft, das Leistungsumfang, Einsatzzweck sowie Einsatzbedingungen genau definiert. Dieses ist vom Kunden vor Vertragsschluss anzufertigen. Auf Wunsch unterstützt die artif GmbH & Co. KG den Kunden bei der Erstellung des Pflichtenheftes, ohne dass damit auf Seiten der artif GmbH & Co. KG eine Mitwirkungspflicht im Sinne des § 645 BGB entstehen würde.
  3. Ist das Pflichtenheft bis zum Vertragsschluss nicht fertiggestellt, so erhält die artif GmbH & Co. KG eine angemessene Prüfungsfrist. Innerhalb dieser Frist kann die artif GmbH & Co. KG ohne Angaben von Gründen durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
  4. Änderungen des Pflichtenheftes oder Anmerkungen dazu werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
  5. Der Kunde hat die Software nach Lieferung innerhalb angemessener Frist zur Prüfung der Mangelfreiheit schriftlich abzunehmen. Die Software gilt als abgenommen, wenn die Software genutzt wird und innerhalb von einem Monat ab Programmübergabe weder eine Abnahme noch eine schriftliche Verweigerung der Abnahme wegen wesentlicher Mängel erfolgt ist.

 

XV.Projekte

  1. Projekte können nur nach Maßgabe des Vertrags auf das Ende des jeweiligen Projektabschnittes nach der Leistungsbeschreibung gekündigt werden.
  2. Vertragsinhalt wird nur der jeweilige, zu Beginn des Projektes schriftlich festgehaltene Leistungsumfang. Vertragsänderungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung des Auftragnehmers möglich.Der Auftragnehmer ist nicht zu wesentlichen Vertragsänderungen verpflichtet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Vertragsänderungen vereinbarte Fristen angemessen zu verlängern.

 

XVI.Online-Dienste

Regelungen und eventuell abweichende Bestimmungen für die Nutzung von Online-Dienstleistungen der artif GmbH & Co. KG:

XVI.1.Zustandekommen des Vertrages

  1. Der Vertrag über die Nutzung von Online-Diensten der artif GmbH & Co. KG kommt mit der Gegenzeichnung eines Grundvertrages durch die artif GmbH & Co. KG zustande. Die artif GmbH & Co. KG kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.
  2. Soweit die artif GmbH & Co. KG sich zur Erbringung der angebotenen Online-Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden der artif GmbH & Co. KG kein allein durch gemeinsame Nutzung der Online-Dienste begründbares Vertragsverhältnis.
  3. Die artif GmbH & Co. KG erhebt für die Kündigung des Vertrages, soweit nicht anders vereinbart, keine Gebühren.

 

XVI.2.Vertragsdauer und Kündigung

  1. Verträge treten mit der Unterzeichnung des Grundvertrages in Kraft und werden, soweit nicht anders vereinbart, jeweils für mindestens 6 Monate Nutzungsperiode abgeschlossen, beginnend mit dem Datum des Beginns der Leistungsverpflichtung.
  2. Verträge sind frühestens 4 Wochen zum Ablauf der ersten Nutzungsperiode kündbar. Die Kündigung muss der artif GmbH & Co. KG, falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, schriftlich per Einschreiben zu gehen.
  3. Sofern keine Kündigung bis mindestens 4 Wochen zum Ende der Nutzungsperiode ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 6 Monate.

 

XVI.3.Leistungsumfang

  1. Die artif GmbH & Co. KG bietet dem Kunden den Zugang zum Internet über Einwählpunkte. Ein Anspruch auf Einrichtung und Betrieb eines Einwählpunktes besteht nicht. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den dem Grundvertrag beigefügten Anlagen.
  2. Die artif GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Die artif GmbH & Co. KG ist ferner berechtigt, die Leistungen zu verringern.
  3. Soweit die artif GmbH & Co. KG entgeltfreie Online-Dienste zur Verfügung stellt und/oder Leistungen erbringt, können diese jederzeit - mit Vorankündigung - eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

 

XVI.4.Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Online-Dienste der artif GmbH & Co. KG sachgerecht zu nutzen. Besonders ist er verpflichtet:
    • die artif GmbH & Co. KG innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren; Insbesondere gilt dies für Anschriften von Domaininhabern bzw. administrativen Ansprechpartnern von Domains. Siehe dazu auch DENIC-Domainbedingungen: § 3 Pflichten des Domaininhabers (www.denic.de/de/bedingungen.html).
    • die artif GmbH & Co. KG unverzüglich über Veränderungen in den Voraussetzungen der Tarifordnung zu unterrichten;
    • die Zugriffsmöglichkeiten auf die Online-Dienste der artif GmbH & Co. KG nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
    • die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Dienst der artif GmbH & Co. KG erforderlich sein sollten;
    • anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und zu befolgen;
    • der artif GmbH & Co. KG erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
    • nach Abgabe einer Störungsmeldung, die artif GmbH & Co. KG durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass die Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag;
    • die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Tarifeinordnung, zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, fristgerecht zu zahlen;
    • der artif GmbH & Co. KG entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten;
  2. Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 Lit (b) und (c) genannten Pflichten, ist die artif GmbH & Co. KG sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit. (h) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
  3. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen die artif GmbH & Co. KG nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

 

XVI.5.Nutzung durch Dritte

  1. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Online-Dienste der artif GmbH & Co. KG durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch die artif GmbH & Co. KG gestattet.
  2. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Online-Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
  3. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Online-Dienste der artif GmbH & Co. KG durch Dritte entstanden sind.

 

XVI.6.Zahlungsbedingungen

  1. Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich im Voraus zu zahlen und werden mit dem Zugang der Rechnung fällig.
  2. Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Für die Zusendung der monatlichen Rechnung wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,- erhoben. Eine Rechnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie via Email an die Domain des Kunden zugestellt worden ist.
  3. Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden nach Zugang der Rechnung fällig.
  4. Leitungs- und Kommunikationskosten (z.B. Telekom-Gebühren) zwischen Kunden und dem Anschlusspunkt der artif GmbH & Co. KG sind vom Kunden zu tragen. Entstehen bei einem Anschluss auf Seiten der artif GmbH & Co. KG gesonderte Kosten (exklusive Bereitstellungen etc.), werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.
  5. Alle Preise für die von der artif GmbH & Co. KG erbrachten Leistungen verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

XVI.7.Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung

  1. Gegen Ansprüche der artif GmbH & Co. KG kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die artif GmbH & Co. KG die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Online-Dienste der deutschen Telekom usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der artif GmbH & Co. KG oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von der artif GmbH & Co. KG autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten - hat die artif GmbH & Co. KG auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die artif GmbH & Co. KG, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
  3. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn der Kunde nicht mehr auf die Infrastruktur der artif GmbH & Co. KG zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Online-Dienste nicht mehr nutzen kann, die Nutzung dieser Online-Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist, bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Online-Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
  4. Bei Ausfällen von Online-Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der artif GmbH & Co. KG liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn die artif GmbH & Co. KG oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

 

XVI.7.Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung

XVI.8.Zahlungsverzug

  1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die artif GmbH & Co. KG berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zusätzlich zum Kaufpreis zu berechnen. Die Geltendmachung von weiterem Verzugsschaden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
  2. Die artif GmbH & Co. KG kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt den Anschluß zu sperren, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als 2 Monate erstreckt und die artif GmbH & Co. KG gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen.
  3. Die artif GmbH & Co. KG behält sich bei Zahlungsverzug die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor.

 

XVII.Urheberrecht, Schutz- und Nutzungsrechte

  1. Jeder dem Auftragnehmer erteilte Gestaltungs- und Designauftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist.
  2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
  3. Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
  4. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
  5. Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
  6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
  7. Das Eigentum und das Urheberrecht an der von uns gelieferten Software, dem gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien der Software liegt beim Softwarehersteller. Die Software wird durch das Urheberrecht geschützt. Der Auftraggeber hat die Software daher wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln mit der Ausnahme, daß er entweder (a) eine einzige Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken macht oder (b) die Software auf einem einzigen Computer installieren darf, sofern das Original ausschließlich zu Sicherungs- und Archivierungszwecken aufbewahrt wird. Er ist nur aufgrund einer schriftlichen Genehmigung des Softwareherstellers berechtigt, die evtl. der Software beiliegenden gedruckten Materialien zu kopieren.
  8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich und schriftlich zu unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Die artif GmbH & Co. KG ist alleine berechtigt und verpflichtet, den Auftraggeber gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit diese auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt zurückzuführen ist. Die artif GmbH & Co. KG ist grundsätzlich bemüht, dem Auftraggeber das Recht zur Benutzung des Produktes zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, wird die artif GmbH & Co. KG nach eigener Wahl das Produkt so abändern, daß das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gezogenen Nutzungen erstatten.
  9. Hat der Auftraggeber das gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, oder hat die artif GmbH & Co. KG aufgrund von Anweisungen des Auftraggebers das Produkt so gestaltet, daß hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Auftraggeber verpflichtet, der artif GmbH & Co. KG gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.
  10. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
  11. Er ist weiter nicht berechtigt, die Software zu vermieten oder zu verleasen.
  12. Der Auftraggeber ist berechtigt, alle Rechte aus diesem Lizenzvertrag dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, er behält keine Kopien zurück und überträgt die vollständige Software (einschließlich aller Komponenten, der Medien, des gedruckten Materials und des Lizenzvertrags). Sofern die Software ein Update ist, muss jede Übertragung auch alle vorhergehenden Versionen der Software umfassen.
  13. Der Auftraggeber haftet bei Druckaufträgen allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

 

XVIII.Schlußbestimmungen, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

  1. Erfüllungsort ist Tübingen, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages ist der Sitz der artif GmbH & Co. KG.
  2. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  3. Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an die unten genannten Stellen zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde.

    artif GmbH & Co. KG
    Alexanderstraße 65
    72072 Tübingen

    Telefon: +49 (0)7071 – 70491-00
    Telefax: +49 (0)7071 – 70491-99
    info@artif.com (Allgemein)
    admin@artif.com (Technik)
  4. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden artif GmbH & Co. KG gebunden.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die beide Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

Stand: 2013-01-01